de la Camp

(Délecampe, Delacamp und andere Schreibweisen)
aus Spanien und den Niederlanden

W a p p e n: In Silber ein Stahl-Geharnischter mit roter Schärpe und offenem Visier, die Rechte auf den Knauf seines Schwertes, die Linke in die Seite stützend, den Helm mit zwei roten Federn besteckt, auf dem Helm mit blau-silberner Decke ein wachsender geharnischter Schwertarm. – Das im 23. Band (4. Hamburger) gezeigte Wappen ist nicht richtig. Das hier erscheinende Wappen ist eine getreue Wiedergabe des Wappen-Siegelabdruckes in einer Reichskammergerichtsakte aus dem Jahre 1694 im Besitz des Staatsarchivs Hamburg – s. XIII b.

Einer Überlieferung nach soll der Vater von Balthasar de la Camp Beamter am Hof des Königs Philipp II. von Spanien gewesen sein, zum lutherischen Glauben übergetreten und mit Familie über Frankreich und die Niederlande nach Stade und dann nach Hamburg gekommen sein. Diese Überlieferung fußt auf einer in schwer verständlicher altspanischer Sprache abgefaßten Handschrift, die noch um 1890/1900 vorhanden gewesen sein soll, dann aber verschollen ist. Die zeitliche Bezugnahme auf Philipp II. dürfte irrtümlich sein, richtiger erscheint vielmehr folgendes: nicht der Vater von Balthasar war am Hof des Königs Philipp II., der von 1556 bis 1598 regierte, als Beamter tätig, sondern ein Vorfahr am Hof des Regenten (Königs) Philipp I., „der Schöne“, Gemahl Johannas der Wahnsinnigen, der von 1478-1506 lebte und von 1482-1506 auch Graf der Niederlande war. Es wäre denkbar, daß dieser Vorfahr zu jener Zeit nach den Niederlanden geschickt wurde, dort zur Zeit der Reformation zum lutherischen Glauben übertrat und sich denjenigen Niederländern anschloß, die ebenfalls Lutheraner geworden waren.

Aus den im Staatsarchiv Hamburg vorhandenen und jetzt genau studierten Dokumenten geht nämlich hervor:

Balthasar I. de la Camp ist 1613 als niederländischer Wandbereiter mit sechs weiteren aus Stade nach Hamburg übergesiedelt. Auf Begehren des Rates wurden sie in das Amt der Wandbereiter (Innung, Zunft) als Meister aufgenommen. Wandbereiter waren Gewerbetreibende (Wand und Laken waren damals übliche Ausdrücke für Tuch). Sie spannten die meist aus Flandern eingeführten Tuche auf Rahmen, die auf dem Wandbereiter-Brook standen und bearbeiteten hier die Tuche (scheren, walken usw.). Sie durften aber die Tuche nicht zerschneiden und verkaufen (was jedoch oft heimlich geschah), denn nur den Wandschneidern stand diese Tätigkeit zu. Diese waren mit den Lakenhändlern auch in einem sogenannten „Amt“ zusammengeschlossen.

Am 14. Mai 1614 wurde Balthasar de la Camp im „Einzeugebuch“ des Wandbereiteramtes auch protokollarisch eingetragen, nachdem er 1613 schon als Amtsbruder in das Amt aufgenommen worden war, zusammen mit 5 von den oben erwähnten 6 anderen aus Stade gekommenen Wandbereitern. Zu diesen gehörte auch sein Schwager Paul Molenberg.

In dem Protokoll wird ausdrücklich erwähnt: „Baltzer delacamp hefft seit dem ehr tho Hamborch gewessen, ein Meidtlein getuget, Catarina geheten. Gefatteren sin Hans Berenberg, Hern Paulus Berenberges frouwe vnd Gert Arens frouwe.“ Als Wandbereiter ist Balthasar nur kurze Zeit tätig gewesen. Bald nach 1615 trat er in den sogenannten Niederländer Kontrakt ein, den die aus den Niederlanden Vertriebenen mit dem Rat in Hamburg schlossen, und durch den sie, ohne Bürger werden zu müssen, gewisse Rechte erhielten. Je nach Verdienst war von ihnen eine Abgabe zu entrichten. In einer undatierten, aber zwischen 1615 und 1620 anzusetzenden Liste wird Balthasar de la Camp mit der geringen Abgabe von sechs Mark lübisch aufgeführt. Seine Anfänge waren also bescheiden, doch muß er dann schnell Erfolg gehabt haben. Wahrscheinlich stand er in enger Verbindung mit den großen Tuchhändlern Paul und Hans Berenberg (s. o.). Jedenfalls wurde er am 9. November 1624 als „Mercator“ (Kaufmann) in das Hamburger Bürger-Buch eingetragen und zahlt dafür 50 Reichsthaler mit dem Hinweis, daß er den Eid bereits am 20.Dezember 1620 geleistet habe. Das ist ein außergewöhnlicher, sonst nicht vorgekommener Fall. Die anderen eingangs erwähnten Stader Wandbereiter sind nicht Bürger geworden. Die Gebühr von 50 Reichsthalern (= 150 Mark lüb.) zeigt an, daß Balthasar de la Camp Nichtbürgersohn war und das Großbürgerrecht erwarb, das ihm erlaubte, einen „beträchtlichen Handel“ zu treiben und ein Folio auf der Bank zu benutzen. Bürgersöhne zahlten nur 20 Mark Bürgergeld einschließlich des Großbürgerrechtes. Ob sein rascher Aufstieg mit dem Beginn des 30jährigen Krieges, der einen gewissen Bedarf an Tuchen bedingte, zusammenhängt, ist möglich, aber nicht zu beweisen. – Aus dem Wandbereiteramt und dem Niederländer Kontrakt ist Balthasar dann als „mercator“ und Bürger ausgeschieden.

Man kann auf Grund dieser Dokumente annehmen, daß er wesentlich früher als zur Zeit Philipps II. nach den Niederlanden gekommen war und aus ihnen auswanderte, ferner, daß die Familie verhältnismäßig lange dort lebte und nicht erst zur Regierungszeit des Königs Philipp II. von Spanien. Auffallend ist nämlich, daß seit der Niederlassung der Familie in Hamburg fast 100 Jahre lang zahlreiche aus den Niederlanden Eingewanderte, wie z. B. Amsincks, Berenbergs, Engels, Snellincx u. a., als Paten bei de la Camp’schen Kindern erscheinen. Es ist angesichts der damaligen Feindschaft zu Spanien kaum wahrscheinlich, daß diese Niederländer, bei Spaniern Paten gestanden hätten.

Die späteren Rückwanderungen von Gerhard (ca. 1676) und Gerhard Paul (ca. 1725) nach Spanien/Portugal können in den zur damaligen Zeit sehr regen geschäftlichen Beziehungen Hamburgs zur Iberischen Halbinsel, aber auch in noch vorhanden gewesenen verwandtschaftlichen Beziehungen begründet liegen.

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